15 Oktober 2024 | 09:00
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15 Oktober 2024 | 17:00
Unternehmen und Institutionen, welche Laser der Klassen 3R, 3B und 4 betreiben, müssen nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV mindestens einen Mitarbeiter zum Laserschutzbeauftragten bestellen und zu einem entsprechenden Lehrgang schicken.
Die angebotene Schulung genügt den aktuellen rechtlichen Vorgaben bezüglich der anwendungsbezogenen Grundausbildung zum Laserschutzbeauftragten. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschlusstest ein Zertifikat über die Erlangung der erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten nach OStrV für technische Laseranwendungen mit Schwerpunkt Materialbearbeitung und Messtechnik.
Über die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten hinaus fordert die Arbeitsschutzverordnung OStrV, dass Laserschutzbeauftragte ihre in der Grundausbildung erworbenen Fachkenntnisse durch Fortbildung auf den aktuellen Stand zu halten haben. Diese Schulung dient in diesem Sinne auch als Fortbildung für amtierende Laserschutzbeauftragte und kann als Nachweis für die Auffrischung der Fachkenntnisse herangezogen werden.
Alle Beschäftigten, die über Wirkungsweise, Gefahrenpotenziale und Schutzeinrichtungen der eingesetzten Laseranlagen informiert sein müssen und den sicheren Laserbetrieb überwachen sollen; konkret sind dies Laserschutzbeauftragte und deren Stellvertreter, aber auch Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Anlagenverantwortliche und Entscheidungsträger.
– Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
– Direkte Gefährdungen (Biologische Wirkung von Laserstrahlung)
– Laserklassen und Grenzwerte
– Indirekte Gefährdungen
– Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
– Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
– Laserschutzmaßnahmen
– Basiswissen Gefährdungsbeurteilung
– Abschlusstest zum Nachweis der erworbenen Fachkenntnisse
– Abschlussdiskussion, Vergabe der Teilnahmezertifikate
Die Schulung wird online per Videokonferenzsoftware abgehalten. Die virtuelle Schulungsvariante ist einer Präsenzschulung vor Ort gleichgestellt und wird von den deutschen Unfallversicherungsträgern anerkannt.
15. Oktober 2024
09:00 – 17:00 Uhr
Bayerisches Laserzentrum gemeinnützige Forschungsgesellschaft mbH
Konrad-Zuse-Straße 2-6
91052 Erlangen
Vertreten durch:
Geschäftsführer Prof. Dr.-Ing. Michael Schmidt und Dr.-Ing. Stephan Roth
Kontakt:
Telefon: +49 / (0)9131 / 97790-0
Telefax: +49 / (0)9131 / 97790-11
E-Mail: info@blz.org
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRB 5345
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE160424269
Verantwortlicher gem. § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV):
Dr.-Ing. Stephan Roth
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Fotos:
Dr. Kristian Cvecek, Kurt Fuchs, Matthias Holzer, Dr. Florian Klämpfl, Dr. Stephan Roth, Christian Scheitler, Dr. Stefan Werner, blz, BW Bildung und Wissen, Lessmüller, LPT, LPT/NC