22 Oktober 2025 | 08:30
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22 Oktober 2025 | 17:00
Unternehmen und Institutionen, welche Laser der Klassen 3R, 3B und 4 betreiben, müssen nach § 5 Abs. 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV mindestens einen Mitarbeiter zum Laserschutzbeauftragten bestellen und zu einem entsprechenden Lehrgang schicken.
Die angebotene Schulung genügt den aktuellen rechtlichen Vorgaben bezüglich der anwendungsbezogenen Grundausbildung zum Laserschutzbeauftragten. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschlusstest ein Zertifikat über die Erlangung der erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten nach OStrV / TROS Laserstrahlung für technische Laseranwendungen mit Schwerpunkt Materialbearbeitung und Messtechnik.
Über die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten hinaus fordert die Arbeitsschutzverordnung OStrV, dass Laserschutzbeauftragte ihre in der Grundausbildung erworbenen Fachkenntnisse durch Fortbildung auf den aktuellen Stand zu halten haben. Diese Schulung dient in diesem Sinne auch als Fortbildung für amtierende Laserschutzbeauftragte und kann als Nachweis für die Auffrischung der Fachkenntnisse herangezogen werden.
ZIELGRUPPE:
Alle Beschäftigten, die über Wirkungsweise, Gefahrenpotenziale und Schutzeinrichtungen der eingesetzten Laseranlagen informiert sein müssen und den sicheren Laserbetrieb überwachen sollen; konkret sind dies Laserschutzbeauftragte und deren Stellvertreter, aber auch Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Anlagenverantwortliche und Entscheidungsträger.
INHALTE:
Die Schulung wird online per Videokonferenz abgehalten.
22. Oktober 2025
08:30 – 17:00 Uhr