7 Oktober 2025 | 08:30
–
8 Oktober 2025 | 14:30
Der Einsatz von Lasertechnik im betrieblichen sowie im Forschungsumfeld erfordert eine Reihe von Schutzmaßnahmen. Betriebe und Institute, die Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 einsetzen, müssen nach § 5 Abs. 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV mindestens einen Mitarbeiter schriftlich zum Laserschutzbeauftragten bestellen. Dieser Kurs entspricht den in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung formulierten Anforderungen an die allgemeine Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für technische Laseranwendungen.
Der Kurs vermittelt Ihnen die zur Erfüllung Ihrer Aufgaben als Laserschutzbeauftragter erforderlichen Fachkenntnisse gemäß Arbeitsschutzverordnung OStrV.
INHALTE:
Die Schulung wird online per Videokonferenzsoftware abgehalten.
07. – 08. Oktober 2025
jeweils 08:30 – 14:30 Uhr