Dienstleistungen zum Laserschutz
Warum Sie bei uns gut beraten sind:
Wir verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Laserschutz. Unsere Kunden profitieren von unserer Laserschutzexpertise, welche wir in dieser Zeit durch Kundenbetreuung, Forschung, Produktprüfung und Normungsarbeit aufgebaut haben. Dieses Wissen geben wir gerne an unsere Kunden weiter. Wir unterstützen praxisnah und individuell bei allen Fragen des betrieblichen und technischen Laserschutzes, unabhängig und objektiv.
Unsere Leistungen zur Laserschutzberatung
Sicheres Arbeiten durch fachkundige Beratung.
Egal ob Sie Lasermaschinen herstellen oder betreiben, wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Auslegung der technischen Lasersicherheit Ihrer Maschine und helfen Ihnen bei der Umsetzung der betrieblichen Laserschutzmaßnahmen. Von der Klassifizierung der Lasermaschine, über die Anwendung der Normen und die Auswahl der passenden Sicherheitskomponenten, bis hin zur Festlegung der betrieblichen Schutzmaßnahmen und der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung reicht dabei unsere Hilfestellung.
Laserschutzkonzepte
Als Hersteller unterstützen wir Sie bei der Konzeptionierung der technischen Lasersicherheit Ihrer Maschine nach EN 60825-1 und EN 60825-4. Als Laserbetreiber bieten wir Ihnen unsere Hilfe bei der Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung OStrV und der Anwendung der Technischen Regeln TROS Laserstrahlung an – von der Festlegung der organisatorischen Laserschutzmaßnahmen bis hin zur Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung.
Gefährdungsbeurteilung
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung an Ihrem Laserarbeitsplatz. Zusammen mit Ihnen ermitteln und bewerten wir die direkten und indirekten Gefährdungen und empfehlen Ihnen geeigente Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik.
Laserklassifizierung
Wir unterstützen Sie bei der herstellseitigen Klassifizierung Ihrer Lasereinrichtung nach EN 60825-1. Wir erklären Ihnen die klassenspezifischen Anforderungen, welche die Norm an die apprativen Schutzausrüstung des Lasergerätes stellt, helfen Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Komponenten und der normenkonformen Kennzeichnung sowie der Auslegung der Schutzeinhausung nach EN 60825-4.
Messungen
Wir verfügen über eine breite Palette an Messgeräten, mit denen wir alle relevanten Laserparameter ermitteln können: von der Laserleistung über die Pulscharakteristik bis hin zum Intensitätsprofil und der Strahlkaustik. Die genaue Kenntnis dieser Strahlparameter ist nicht nur für die Qualitätssicherung in der Produktion unerlässlich, sondern dienen auch als Grundlagen für die Risikoanalyse beim Hersteller und die Gefährdungsbeurteilung beim Betreiber. Unser fachkundiges Personal besucht Sie mit den entsprechenden Messgeräten und nimmt bei Ihnen am Laser die gewünschten Messungen vor.
Berechnungen
Sicherheitsrelevante Berechnungen sind ein wichtiger Aspekt bei der Risikoanalyse und der Gefährdungsbeurteilung. Die Ermittlung des Grenzwertes zugänglicher Strahlung (GZS) ermöglicht dem Hersteller die Klassifizierung seiner Lasereinrichtung, die Berechnung der Expositionsgrenzwerte (EGW) zeigt dem Betreiber die Erfordernisse für betriebliche Laserschutzmaßnahmen auf. Die Bestimmung von Augensicherheitsabständen helfen Laserbereiche festzulegen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Berechnungen und zeigen Ihnen die Konsequenzen daraus auf.
Sie haben Fragen rund um das Thema Laserschutz?
Kontaktieren Sie uns! Unsere Laserschutzexperten helfen Ihnen mit ihrem Fachwissen gerne weiter.
Schauen Sie auch gerne auf unserem LinkedIn-Laserschutzkanal vorbei. Hier gibt es wöchentlich informative Postings zur Sicherheit im Umgang mit Lasern.
Kennen Sie schon unsere Laserschutzfibeln? Sie stehen Ihnen hier zum kostenfreien Download bereit.
Laserschutz-schulung
Für jeden die passende Schulung:
Egal, ob neue Laserschutzbeauftragte geschult werden sollen, amtierende Laserschutzbeauftragte sich fortbilden müssen oder die Belegschaft eine Laserschutzunterweisung benötigt: Bei uns finden Sie das richtige Schulungsformat. Wir bieten Ihnen anwendungsbezogene oder allgemeine Schulungen, in Präsenz oder online, in Deutsch oder Englisch, offen ausgeschrieben an fixen Terminen oder als individuelle Schulung zu Ihrem Wunschtermin.
01
Ausbildung von Laserschutz-beauftragten
Wir schulen Laserschutzbeauftragte und qualifizieren sie für ihr Amt. Neben allgemeinen Schulungen zum Laserschutzbeauftragten für technische oder medizinische Anwendungen, schulen wir auch anwendungsorientiert für Materialbearbeitung, Messtechnik, Lichtwellenleiter-Kommunikationstechnik, Laserprojektoren, spezielle medizinische Laseranwendungen (z. B. Dermatologie, Chirurgie) und Kosmetik. Unsere Ausbildungskurse erfüllen die Vorgaben nach §5 OStrV und TROS Laserstrahlung.
02
Fortbildung für Laserschutz-beauftragte
Laserschutzbeauftragte müssen sich regelmäßig fortbilden. Wir bieten das passende Format dafür an. Unsere Fortbildungen frischen die erworbenen Fachkenntnisse auf und informieren über neue Entwicklungen im Laserschutz und den aktuellen Stand der Normen und Regularien. Unsere Fotbildungskurse erfüllen die Vorgaben nach §5 OStrV und TROS Laserstrahlung.
03
Laserschutz-unterweisungen
Wir unterstützen Sie bei der Erstunterweisung für neue Mitarbeitende und der jährlichen Auffrischungs-unterweisung im Laserschutz. Die Inhalte der Unterweisung stellen wir dabei entsprechend der konkreten Situation am Laserarbeitsplatz zusammen und passen sie dem Kenntnisstand und dem Vorwissen der teilnehmenden Personen individuell an.
04
Schulungen zur Maschinensicherheit
Speziell für die Entscheidungsträger und Konstrukteure beim Hersteller bieten wir zusammen mit dem Ingenieurbüro Goebel zweimal im Jahr eine Fortbildung zur technischen Lasersicherheit an. In dieser zweitägigen Präsenzschulung am blz in Erlangen mit theoretischen Inhalten und praktischen Übungen am Laser, lernen Sie die Risikonanalyse und die lasersichere Anlagenkonstruktion im Detail kennen.
Wir prüfen für Ihre Sicherheit:
Prüfung von Laserschutz-produkten
In mehr als 20 Jahren haben wir als akkreditiertes Prüflabor für Laserschutzprodukte bereits Tausende von Laserschutzbrillen, Laserschutztextilien und Abschirmungen auf ihre Beständigkeit gegen Laserstrahlung geprüft. Diese zerstörenden Produktprüfungen garantieren die Standfestigkeit der Produkte unter Worst-Case-Bedingungen und geben Ihnen die erforderliche Sicherheit im täglichen Umgang mit dem Laser. Wir prüfen neue Produkte entwicklungsbegleitend für Hersteller und führen qualifizierende Prüfungen für Zertifizierer durch.
Prüfung von Laseraugenschutz
Wir führen Laserbelastungsprüfungen an Laserschutzbrillen nach EN 207 und Laserjustierbrillen nach EN 208 durch und ermitteln die LB-Schutzstufen (Laserschutzbrillen), genauer gesagt RB-Schutzstufen (Laserjustierbrillen).
Prüfung von Laserschutzkleidung
Da derzeit noch keine Prüf- oder Produktnorm für Laserschutzkleidung existiert, prüfen wir die Laserbeständigkeit von textilen Schutzprodukten nach bestehenden Prüfgrundsätzen. Parallel arbeiten wir zusammen mit Expert:innen im DIN-Arbeitskreis "Laserschutzkleidung" aktiv an einer Produktnorm.
Prüfung von Laserschutz-abschirmungen
Wir führen Laserbelastungsprüfungen an Abschirmmaterialien nach EN 12254 durch und ermitteln die AB-Schutzstufen. Außerdem prüfen wir Abschirmungen nach EN 60825-4 und ermittel die Schutzgrenzbestrahlung (SGB) und die Schutzdauer für die Prüfklassen T2 und T3.
Hinterlassen Sie uns hier Ihre Rückrufbitte.
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FAQs zum Thema Laserschutz
Laserschutz ist ein wichtiges und komplexes Thema. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen.
Welche Laserklassen gibt es?
Entsprechend ihres Gefährdungspotentials sind Laser einer von insgesamt acht Laserklassen zuzuordnen. Die Klassifizierung beginnt bei Laserklasse 1 (augensicher) und endet bei Laserklasse 4 (sehr gefährlich für Auge und Haut): 1, 1M, 1C, 2, 2M, 3R, 3B, 4. Die Norm EN 60825-1 definiert die Laserklassen und gibt den Herstellern Klassifizierungsregeln vor.
Die Laser welcher Klasse gelten als augensicher?
Lediglich Laser der Klasse 1 gelten als augensicher. Werden Laser höherer Klassen komplett eingehaust und technische Schutzmaßnahmen nach EN 60825-1 umgesetzt, kann die Anlage oftmals als Laserklasse 1 betrieben werden.
Ab welcher Laserklasse braucht es einen Laserschutzbeauftragten?
Für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 muss in Deutschland ein Laserschutzbeauftragter vom Arbeitgeber schriftlich bestellt werden. Vorab muss diese Personen die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten erfolgreich absolviert haben (Kursbesuch + Abschussprüfung). Der Laserschutzbeauftragte hat seine Fachkenntnis spätestens alle fünf Jahre durch eine entsprechende Fortbildung aufzufrischen.
Welche Aufgaben hat der Laserschutzbeauftragte?
Der Laserschutzbeauftragte berät, informiert und überwacht den sicheren Laserbetrieb, trägt selbst aber keine Verantwortung. Dies ändert sich, wenn Vorgesetzte zu Laserschutzbeauftragten bestellt werden oder man Laserschutzbeauftragten erweitere Pflichten und Befugnisse in der Bestellung überträgt. Damit stärkt man nachhaltig den betrieblichen Laserschutz.
Welche indirekten Gefahren gilt es bei der Lasermaterialbearbeitung zu beachten?
Etwa die Hälfte aller Unfälle an Laseranlagen sind Stromunfälle. Abhängig vom Laserprozess und den bearbeiteten Materialien kann es zur Entstehung giftiger Rauche und Gase kommen. Laseranlagen können gefährliche Substanzen, wie giftige Lasergase oder Optiken enthalten. Es kann schädliche Begleitstrahlung, wie intensive UV- und IR-Strahlung oder sogar Röntgenstrahlung entstehen. Und auch menschliches Fehlverhalten (Fahrlässigkeit, Vorsatz) ist unter den Top 10 der häufigsten Unfallursachen zu finden.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Laserschutz?
Unser Team steht für Sie zur Verfügung und unterstützt Sie gerne.




