
Unsere Laserschutzexperten unterstützen Unternehmen bei der Bewertung und Optimierung der Lasersicherheit in den Betrieben, von der fachkundigen Beratung über die Prüfung von Laserschutzprodukten und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur messtechnischen Bewertung von Laserarbeitsplätzen. Ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Laserschutzkonzeptes ist dabei die richtige Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung für den Laserbereich – insbesondere der geeigneten Laserschutzbrille.
Warum die Auswahl der Laserschutzbrille entscheidend ist
Ist Laserstrahlung der Klassen 3R, 3B oder 4 offen zugänglich, müssen geeignete Laserschutzbrillen bereitgestellt und bei entsprechenden Tätigkeiten getragen werden. Wichtig ist jedoch: Eine Laserschutzbrille bietet keinen universellen Schutz und muss auf die jeweilige Laseranwendung abgestimmt werden.
Bei der Auswahl sind der konkrete Wellenlängenbereich, die Laserbetriebsart und die erforderliche Schutzstufe zu berücksichtigen. Prinzipiell geeignet sind Laserschutzbrillen mit LB-Schutzstufen nach EN 207 beziehungsweise Resistance Categories (RC) nach ISO 19818-1. Für Justierarbeiten mit sichtbarer Laserstrahlung zwischen 400 nm und 700 nm können Laserjustierbrillen nach EN 208 erforderlich sein.
Welche Schutzstufe benötigt wird, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz ermittelt werden. Gleichzeitig sollte eine möglichst hohe Tageslichttransmission (VLT) berücksichtigt werden, damit Arbeitsbereich und Bedienelemente gut erkennbar bleiben.
Vorsicht ist bei vermeintlich günstigen Angeboten auf Online-Handelsplattformen geboten. Laserschutzbrillen sind hochwertige, aber auch hochpreisige Spezialprodukte. Fehlende oder unzureichende Schutzwirkung kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben. Beim Direktimport aus Nicht-EU-Ländern können zudem zusätzliche Pflichten und Haftungsrisiken entstehen.
Lasersicherheit endet nicht mit dem Kauf
Auch eine korrekt ausgewählte Schutzbrille kann ihre Schutzfunktion durch Beschädigungen oder unsachgemäße Handhabung verlieren. Vor jeder Verwendung sollte sie deshalb auf Kratzer, Risse, Verfärbungen und andere Auffälligkeiten hin geprüft werden. Vorgaben des Herstellers zu Reinigung, Lagerung und Haltbarkeit (Verfallsdatum) sind strikt einzuhalten.
Werden mehrere Lasersysteme betrieben, empfiehlt sich eine eindeutige Kennzeichnung der zugehörigen Schutzbrillen, beispielsweise durch Farbcodes. So lassen sich gefährliche Verwechslungen vermeiden.
Laserschutzberatung und -prüfung durch das blz
Sie sind unsicher, ob Ihre Schutzmaßnahmen für den eingesetzten Laser ausreichend sind? Sie möchten Ihre Laserschutzprodukte auf Herz und Nieren testen lassen? Sie brauchen fachkundigen Rat bei der Auswahl der geeigneten Laser-PSA? Das blz unterstützt Sie bei der Umsetzung und Optimierung Ihres betrieblichen Laserschutzkonzepts – sprechen Sie uns gerne an.
Bild: K. Fuchs / blz
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