Laserschutz: EU-Vorgaben verstehen, Maßnahmen richtig umsetzen
Hans-Joachim Krauß und Katrin Meyerhöfer • 2. Februar 2026

In der Europäischen Union (EU) gelten für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Mindestanforderungen für den sicheren Laserbetrieb. In der praktischen Umsetzung dieser Vorgaben gibt es jedoch mitunter große nationale Unterschiede. 

EU-Richtlinien als verbindlicher Rahmen für den sicheren Laserbetrieb

Hier ein kurzer Überblick über zwei zentrale europäische Regularien, welche die Lasersicherheit betreffen:

1. Arbeitsschutz: Nationale Umsetzung des betrieblichen Laserschutzes

Die Europäische Arbeitsschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung (EU-Richtlinie 2006/25/EG) legt Mindestanforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz fest und wurde von den einzelnen Mitgliedsstaaten individuell in nationales Arbeitsschutzrecht überführt. In Deutschland geschah dies 2010 in Form der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV.


Gut zu wissen: In Sachen Arbeitsschutz dürfen nationale Regelungen durchaus über die EU-Anforderungen hinausgehen und schärfere Maßnahmen fordern. So sieht beispielsweise hierzulande die OStrV zusätzliche organisatorische Pflichten, wie die Bestellung von Laserschutzbeauftragten, vor.

2. Maschinensicherheit: Einheitliche Anforderungen im Binnenmarkt

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt aktuell die Sicherheit von Maschinen, die in den europäischen Markt gebracht werden, und schließt auch Laseranlagen mit ein. Am 27.01.2027 wird sie vollständig durch die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 ersetzt werden.


Anders als bei den Regelungen zum Arbeitsschutz sind nationale Verschärfungen bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie nicht zulässig. Hintergrund ist die Gewährleistung eines freien Warenverkehrs innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Maschinen müssen EU-weit einheitlich bewertet und in Verkehr gebracht werden können.

Technische und betriebliche Sicherheit gewährleisten

Laserschutzkonzepte: Sicherheit bewerten

Laserschutz muss immer von zwei Seiten betrachtet werden: von der Herstellerseite und von der Betreiberseite. Weder produktsicherheits- noch arbeitsschutzrechtliche Aspekte dürfen dabei außen vorbleiben. Die technisch sichere Lasermaschine ist die Grundvoraussetzung für deren sicheren Betrieb.


Gerne unterstützen unsere Laserschutzexperten Sie bei der Prüfung und Umsetzung der Laserschutzmaßnahmen:


  • Erstellung und Bewertung von Laserschutzkonzepten
  • Bewertung technischer Laserschutzmaßnahmen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung individueller Schulungen für Laserschutzbeauftragte und Personal


Laserschutzberatung: Praxisnahe Lösungen statt Theorie

Wir bieten fundierte Laserschutzberatungen mit dem Ziel an, die Lasersicherheit nicht nur regelkonform, sondern auch praktikabel umzusetzen. Dabei gehen wir auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort ein und erarbeiten individuelle Lösungen, damit Beschäftigte bestmöglich geschützt sind, Gefährdungen frühzeitig erkannt und Haftungsrisiken vermieden werden. 



Fazit: Lasersicherheit braucht Fachwissen 

Unzureichender Laserschutz gefährdet Menschen und verstößt gegen geltendes Recht. Technische Sicherheit, rechtliche Anforderungen und betriebliche Praxis sollten immer Hand in Hand gehen – für nachhaltige Lasersicherheit und verlässliche Rechtssicherheit.


Wer sich für die technisch sichere Lasermaschine interessiert, ist herzlich eingeladen, unsere Fortbildung „Sicherheitskonzepte bei Industrielaseranlagen“   am 21. und 22. April 2026 am blz in Erlangen zu besuchen. Wir führen die Schulung gemeinsam mit Prof. Klaus Goebel durch.

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