Manipulation von Sicherheitstechnik – strafrechtliches Risiko im Laserbetrieb
Hans-Joachim Krauß und Katrin Meyerhöfer • 19. Februar 2026

Das vorsätzliche Überbrücken von Sicherheitseinrichtungen ist – entgegen anders lautender Meinungen – keine harmlose „Prozessoptimierung“, sondern ein gravierender Verstoß gegen geltendes Recht. Bei der Aufklärung von Laserunfällen ermitteln Behörden umfassend. Unternehmen sollten im Fall der Fälle rechtssichere Schutzkonzepte nachweisen. Das Bayerisches Laserzentrum bietet dabei Unterstützung.


Wenn Schutzmaßnahmen vorsätzlich außer Kraft gesetzt werden

Wer Sicherheitsschalter manipuliert oder Schutztürver-riegelungen deaktiviert, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Werden Beschäftigte dadurch gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, drohen harte strafrechtliche Konsequenzen, von der Geld- bis zur Haftstrafe. Gerade im Umgang mit Laseranlagen ist das Risiko besonders hoch, da bereits geringe Abweichungen vom Schutzkonzept erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen können. Ein konsequentes Konzept zur Lasersicherheit ist daher für jeden Betrieb, in dem Laseranlagen zum Einsatz kommen, unverzichtbar. 



Was im Ernstfall geprüft wird

Denn nach einem schweren Arbeitsunfall stehen nicht nur technische Details im Fokus, sondern auch Organisation und Dokumentation. Ermittlungsbehörden prüfen u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise sowie die innerbetriebliche Aufgabenverteilung und die Verantwortlichkeiten. Unvollständige oder veraltete Unterlagen können die Haftungssituation erheblich verschärfen. Für Unternehmen bedeutet das: Sicherheitsprozesse müssen nicht nur umgesetzt, sondern auch dokumentiert sein.



Besonderheiten bei Laserunfällen

Bei Laserunfällen wird die Bestellung des Laserschutzbeauftragten genau unter die Lupe genommen: Wurden Verantwortlichkeiten klar geregelt? Hat der Laserschutzbeauftragte in seiner Bestellung unternehmerische Pflichten übertragen bekommen? Entspricht seine Bestellung den gesetzlichen Anforderungen?

Unabhängige Experten, wie die des Bayerischen Laserzentrums, können durch eine fachgerechte Prüfung des vorhandenen Laserschutzkonzepts dazu beitragen, getroffene Schutzmaßnahmen zu bewerten und mögliche Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren. So lassen sich Risiken reduzieren, bevor es zu kritischen Situationen kommt.


Prävention durch strukturierte Prozesse

Technische Prüfungen allein reichen nicht aus. Ergänzend ist eine fundierte Laserschutzberatung sinnvoll, um betriebliche Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen eindeutig zu definieren. Regelmäßige Überprüfungen, klare Zuständigkeiten und geschulte Mitarbeitende bilden die Grundlage für den (rechts-)sicheren Betrieb von Laseranlagen.


Fazit

Die Manipulation von Sicherheitstechnik gefährdet Menschenleben und setzt nicht nur den Ausführenden, sondern auch die Verantwortlichen in den Unternehmen erheblichen straf-, zivil- und arbeitsrechtlichen Risiken aus. Prävention ist daher eine Frage der Technik UND der Unternehmenskultur.


Sichern Sie Ihren Laserbetrieb professionell ab. Unsere Laserschutzfachleute unterstützen Sie gerne mit einer unabhängigen Prüfung sowie individuellen Beratung und Schulung. Termine für anstehende Aus- und Fortbildungskurse für Laserschutzbeauftragte finden Sie hier.

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